Fachplanungsrecht

Sommersemester 2012 Juristenfakultät der Universität Leipzig

Mittwoch 17 - 19 Uhr

Beginn: Mittwoch, 18. April 2012

 

Die Veranstaltung behandelt die Planung insbesondere der öffentlichen Verkehrswege (Straßen und Eisenbahnen). Aufbauend auf den Kenntnissen der Teilnehmer zum Öffentlichen Bau(leitplanungs)recht werden die klausurrelevanten Besonderheiten der administrativen Planung als Entscheidungstechnik sowie deren gerichtliche Überprüfung wiederholt, um nach einem Überblick über die verschiedenen Planungsarten die Fernstraßenplanung als Prototyp der Fachplanung vorzustellen. Eingehend beleuchtet werden dabei das Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraßen (§§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG) und die materiellrechtlichen Entscheidungsmaßstäbe bei Erlass eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand sind auch die in der Praxis bedeutsamen naturschutzrechtlichen Regelungen mit ihren unionsrechtlichen Vorgaben (Richtlinie 79/409/EWG - Vogelschutz-RL und Richtlinie 92/43/EWG - FFH-RL) sowie immissionsschutzrechtliche Vorgaben (16. BimSchV). Besonderheiten des Rechtsschutzes gegen Planfeststellungsbeschlüsse schließen die Themenstellung ab.

Vorgesehen ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Prozess gegen einen Planfeststellungsbeschluss.

Hier finden Sie die Materialien zur Vorlesung Fachplanungsrecht
zum Download (rechte Maustaste - speichern unter):

Fachplanungsrecht Gliederung (Gliederung der Vorlesung)

Fachplanungsrecht Schemata 1 - 6 (Aufbau- und Prüfungsschemata)

 

 

 

 

© Ingo Kraft