Fachplanungsrecht

Vorlesung an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 

(zuletzt Sommersemester 2015)


Die Veranstaltung behandelt die Planung insbesondere der öffentlichen Verkehrswege (Straßen und Eisenbahnen). Aufbauend auf den Kenntnissen der Teilnehmer zum Öffentlichen Bau(leitplanungs)recht werden die klausurrelevanten Besonderheiten der administrativen Planung als Entscheidungstechnik sowie deren gerichtliche Überprüfung wiederholt, um nach einem Überblick über die verschiedenen Planungsarten die Fernstraßenplanung als Prototyp der Fachplanung vorzustellen. Eingehend beleuchtet werden dabei in erster Linie das Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraßen (§§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG) und die materiellrechtlichen Entscheidungsmaßstäbe bei Erlass eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand sind auch die in der Praxis bedeutsamen naturschutzrechtlichen Regelungen mit ihren unionsrechtlichen Vorgaben (Richtlinie 2009/147/EG - Vogelschutz-RL und Richtlinie 92/43/EWG - FFH-RL) sowie immissionsschutzrechtliche Vorgaben (16. BimSchV). Besonderheiten des Rechtsschutzes gegen Planfeststellungsbeschlüsse schließen die Themenstellung ab. Vorgesehen ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in einem fachplanungstrechtlichen Fall.

 Hier finden Sie die Materialien zur Vorlesung Fachplanungsrecht zum Download:

Fachplanungsrecht Gliederung
Gliederung der Vorlesung

Fachplanungsrecht 1 - 11 1. Gesamtplanung und Fachplanung
2. Planung, Planungsarten und Vorhabenzulassung
3. Normstrukturen
4. Eigentumsregelungen i.S.d. Art. 14 GG
5. Planfeststellungsbeschluss
6. Prüfungsschema Planfeststellung (Überblick)
7. Umweltverträglichkeitsprüfung
8. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
9. Prüfung des materiellen Rechts
10. Fachplanerische Abwägung
11. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

© Ingo Kraft