Fachplanungsrecht
Vorlesung an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
(zuletzt Sommersemester 2015)
Die Veranstaltung behandelt die
Planung insbesondere der öffentlichen Verkehrswege (Straßen und
Eisenbahnen). Aufbauend auf den Kenntnissen der Teilnehmer zum
Öffentlichen Bau(leitplanungs)recht werden die klausurrelevanten
Besonderheiten der administrativen Planung als
Entscheidungstechnik sowie deren gerichtliche Überprüfung
wiederholt, um nach einem Überblick über die verschiedenen
Planungsarten die Fernstraßenplanung als Prototyp der
Fachplanung vorzustellen. Eingehend beleuchtet werden dabei in erster Linie das
Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraßen (§§ 17
ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG) und die
materiellrechtlichen Entscheidungsmaßstäbe bei Erlass eines
fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand
sind auch die in der Praxis bedeutsamen naturschutzrechtlichen
Regelungen mit ihren unionsrechtlichen Vorgaben (Richtlinie
2009/147/EG - Vogelschutz-RL
und Richtlinie 92/43/EWG - FFH-RL)
sowie immissionsschutzrechtliche Vorgaben
(16. BimSchV). Besonderheiten des Rechtsschutzes gegen
Planfeststellungsbeschlüsse schließen die Themenstellung ab.
Vorgesehen ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung des
Bundesverwaltungsgerichts in einem fachplanungstrechtlichen Fall.
Hier finden Sie die Materialien
zur Vorlesung Fachplanungsrecht zum Download:
Fachplanungsrecht Gliederung |
Gliederung
der Vorlesung
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Fachplanungsrecht 1 - 11 |
1. Gesamtplanung und Fachplanung
2. Planung, Planungsarten und Vorhabenzulassung
3. Normstrukturen
4. Eigentumsregelungen i.S.d. Art. 14 GG
5. Planfeststellungsbeschluss
6. Prüfungsschema Planfeststellung (Überblick)
7. Umweltverträglichkeitsprüfung
8. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
9. Prüfung des materiellen Rechts
10. Fachplanerische Abwägung
11. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
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© Ingo Kraft