Kolloquium an der Universität
Leipzig,
Juristenfakultät
im Sommersemester 2026
Donnerstag, 17 - 19 Uhr, HS 13
„Warum ist ÖRecht so schwer?“ - aus dieser verzweifelten Frage von Studierenden ist das Konzept der Veranstaltung entstanden. Sie beginnt mit dem „warum“ und „wozu“ des Öffentlichen Rechts, d.h. dessen spezifischer Funktion. Daraus ergeben sich Unterschiede zu der Prüfungssystematik eines Falles im Zivil- und Strafrecht.
In dem Kolloquium werden die immer wiederkehrenden Grundtypen einer verwaltungsrechtlichen Klausur durchgemustert, Aufbau und Gliederungspunkte (Schemata) einer genaueren Betrachtung unterzogen und hinterfragt. Dabei werden typische Fehlerquellen und Fehlvorstellungen von Studierenden ausgemerzt, die dem Dozenten aus seiner langjährigen Erfahrung als Prüfer bekannt sind. Nebenbei fließt auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu klausurrelevanten Problemen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ein.
Wegen der von den Studierenden als bedrohlich empfundenen Fülle des prüfungsrelevanten Stoffs steht die netzwerkartige Verknüpfung des Wissens durch Herausarbeitung gemeinsamer Strukturen und Vermittlung einer übergreifenden Systematik im Vordergrund. Nicht die Anhäufung von Detailwissen, sondern die Entdeckung des roten Fadens durch die immer wiederkehrenden klassischen Fallkonstellationen des Öffentlichen Rechts ist das Ziel der Veranstaltung. Sie soll Sicherheit im Umgang mit öffentlich-rechtlichen Fällen vermitteln.
Vorgesehen ist, wenn Interesse besteht, auch die
Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts
mit klausurmäßiger Vor- und Nachbereitung des verhandelten Falles.
Materialien:
Termine (Stand: 31.03.2026)
Erstellen
Sie für sich eine Lösungsskizze. Wir werden auf die
Fallösung im Laufe der Veranstaltung immer wieder
zurückkommen und die einzelnen Gliederungspunkte vertiefend durchsprechen.