Verwaltungsprozessrecht
Vorlesung an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
im Wintersemester 2024/2025
zusammen mit Prof. Dr. Uwe Berlit
Donnerstag, 17 - 19 Uhr
HS 20
Beginn: 17. Oktober 2024
Die
nicht nur für Studenten des Schwerpunktbereichs Staats- und
Kommunalverwaltung konzipierte Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesung
behandelt in konzentrierter Form die Organisation und das
Verfahren der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns. Der
Stoff umfasst examensrelevantes Grundwissen, denn die Fallfrage
verwaltungsrechtlicher Klausuren knüpft traditionell an der
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs (Widerspruch,
Klage) an. Deshalb gehört im Öffentlichen Recht - anders als
im Zivil- und Strafrecht - neben der Bewältigung der materiellen
Probleme einer Aufgabenstellung auch die verwaltungsprozessrechtliche
Einkleidung der gefundenen Lösung zum obligatorischen
Prüfungsstoff (z.B. Polizeirecht: Fortsetzungsfeststellungsklage).
Kernanliegen der Veranstaltung ist die Vermittlung der notwendigen
Sicherheit im Umgang mit prozessrechtlichen Fragestellungen in der
Fallbearbeitung. Denn die Erfahrung der Dozenten als Prüfer zeigt immer wieder,
dass die Vermittlung und Erarbeitung verwaltungsprozessrechtlicher
Fragestellungen in der juristischen Ausbildung vernachlässigt
wird. Deshalb wird diese Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung
angeboten, um Wissenslücken bei den Studierenden zu
schließen.
Die Stellung der Verwaltungsgerichte innerhalb der fünf
Gerichtsbarkeiten der
Bundesrepublik Deutschland bildet den Einstieg in die Thematik.
Fundamental für das Verständnis der Verwaltungskontrolle
durch unabhängige Verwaltungsgerichte ist die historische
Entwicklung von der inneradministrativen Binnen- zur autonomen
Gerichtskontrolle und vom Enumerationsprinzip zur Generalklausel. Sie
geht einher mit der Ausbildung des Systems des subjektiven
Rechtsschutzes vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, das unionsrechtlich immer stärker unter Druck in
Richtung auf eine weitere Öffnung des Zugangs zu den
Verwaltungsgerichten gerät. Im Anschluss an diesen
Überblick werden die
verfassungs-, menschen- und unionsrechtlichen Vorgaben für die
Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des
Verwaltungsprozessrechts beleuchtet.
Nach einer Betrachtung der Gerichtsorganisation (Instanzenzug und
innerer Gerichtsaufbau) steht der Verwaltungsprozess als Ablaufprogramm mit seinen
Durchgangsstationen im Fokus (Widerspruchsverfahren, Klage,
vorbereitendes Verfahren, mündliche Verhandlung, Urteil,
Rechtsmittel). Dabei werden die verwaltungsprozessrechtlichen
Verfahrensgrundsätze unter besonderer Berücksichtigung der
Unterschiede zum Zivilprozessrecht
erläutert.
Schließlich wenden wir uns aus der
richterlichen Prüfungsperspektive den verschiedenen Klagearten mit
ihren spezifischen Sachentscheidungsvoraussetzungen zu (z.B.
Klagebefugnis gem. § 42 Abs. 2 VwGO), nicht ohne typische
Klausurfehler von Studenten (Inhalt und Gewichtung der Darstellung)
aufzugreifen. Ausführungen zum vorläufigen Rechtsschutz sowie
ein kurzer Blick auf die Rechtsmittel(zulassung) runden die Thematik ab.
© Ingo Kraft