Verwaltungsprozessrecht


Vorlesung an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
im Wintersemester 2024/2025
zusammen mit Prof. Dr. Uwe Berlit

Donnerstag, 17 - 19 Uhr
HS 20
Beginn: 17. Oktober 2024



Die nicht nur für Studenten des Schwerpunktbereichs Staats- und Kommunalverwaltung konzipierte Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesung behandelt in konzentrierter Form die Organisation und das Verfahren der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns. Der Stoff umfasst examensrelevantes Grundwissen, denn die Fallfrage verwaltungsrechtlicher Klausuren knüpft traditionell an der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage) an. Deshalb gehört im Öffentlichen Recht - anders als im Zivil- und Strafrecht - neben der Bewältigung der materiellen Probleme einer Aufgabenstellung auch die verwaltungsprozessrechtliche Einkleidung der gefundenen Lösung zum obligatorischen Prüfungsstoff (z.B. Polizeirecht: Fortsetzungsfeststellungsklage). Kernanliegen der Veranstaltung ist die Vermittlung der notwendigen Sicherheit im Umgang mit prozessrechtlichen Fragestellungen in der Fallbearbeitung. Denn die Erfahrung der Dozenten als Prüfer zeigt immer wieder, dass die Vermittlung und Erarbeitung verwaltungsprozessrechtlicher Fragestellungen in der juristischen Ausbildung vernachlässigt wird. Deshalb wird diese Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung angeboten, um Wissenslücken bei den Studierenden  zu schließen.

Die Stellung der Verwaltungsgerichte innerhalb der fünf Gerichtsbarkeiten der Bundesrepublik Deutschland bildet den Einstieg in die Thematik. Fundamental für das Verständnis der Verwaltungskontrolle durch unabhängige Verwaltungsgerichte ist die historische Entwicklung von der inneradministrativen Binnen- zur autonomen Gerichtskontrolle und vom Enumerationsprinzip zur Generalklausel. Sie geht einher mit der Ausbildung des Systems des subjektiven Rechtsschutzes
vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, das unionsrechtlich immer stärker unter Druck in Richtung auf eine weitere Öffnung des Zugangs zu den Verwaltungsgerichten gerät. Im Anschluss an diesen Überblick werden die verfassungs-, menschen- und unionsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Verwaltungsprozessrechts beleuchtet.

Nach einer Betrachtung der Gerichtsorganisation (Instanzenzug und innerer Gerichtsaufbau) steht der Verwaltungsprozess als Ablaufprogramm mit seinen Durchgangsstationen im Fokus (Widerspruchsverfahren, Klage, vorbereitendes Verfahren, mündliche Verhandlung, Urteil, Rechtsmittel). Dabei werden die verwaltungsprozessrechtlichen Verfahrensgrundsätze unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zum Zivilprozessrecht erläutert.

Schließlich wenden wir uns aus der richterlichen Prüfungsperspektive den verschiedenen Klagearten mit ihren spezifischen Sachentscheidungsvoraussetzungen zu (z.B. Klagebefugnis gem. § 42 Abs. 2 VwGO), nicht ohne typische Klausurfehler von Studenten (Inhalt und Gewichtung der Darstellung) aufzugreifen. Ausführungen zum vorläufigen Rechtsschutz sowie ein kurzer Blick auf die Rechtsmittel(zulassung) runden die Thematik ab.


Materialien zur Vorlesung zum Download:

VwGO Termine    = aktuelle Termine für WS 2024/25

english:
 
Courts of Law in Germany
      
français:

L'organisation judiciaire en Allemagne

VwGO Gliederung   Gliederung der Vorlesung

Legal remedies Les recours

VwGO Schemata    Aufbau- und Prüfungsschemata

                                    

 

  © Ingo Kraft